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Tipps für Ihre Kostenerstattung!


Werden Osteopathie-Behandlungen erstattet?
I.d.R. müssen Sie osteopathische Behandlungen aus eigener Tasche bezahlen. Viele Krankenkassen bezuschussen diese aber. Auf was Sie achten müssen, hat der BVO für Sie zusammengefasst.


In welcher Höhe wird die Osteopathie-Behandlung erstattet?
Die Bezuschussung von bspw. osteopathischen Behandlungen ist eine freiwillige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und wird in deren Satzung geregelt.


Welche Krankenkassen grundsätzlich die Osteopathie bezuschussen, erfahren Sie auf der Krankenkassenliste des BVO: https://bit.ly/KK-Erstattung.


Unser Tipp: Erkundigen Sie sich vor Ihrem Behandlungstermin direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Modalitäten.
Warum bekomme ich meine Osteopathie-Behandlung nicht erstattet?
Viele Krankenkassen erstatten nur, wenn z.B. der Therapeut die Voraussetzungen erfüllt, in einem Berufsverband (wie dem BVO) aufgenommen zu werden.
Sollten Sie keine Bezuschussung erhalten, obwohl Ihr Osteopath in einem Berufsverband ist, dann klären Sie den genauen Grund bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.


Bei welchen Beschwerden kann die Osteopathie unterstützen?


Auf unserem Blog „Osteopathie Magazin“ finden Sie eine Reihe von Beiträgen, in denen unsere Experten erklären, wo und wie die Osteopathie Sie unterstützen kann — dabei umfasst die ganzheitliche Behandlungsmethode jeden: vom wenige Tage alten Säugling bis hin zum Senioren; eine Altersgrenze gibt es nicht.


Zum Blog geht es hier lang: https://bit.ly/BVO-Blog


Aber auch in unserem BVO-Podcast „Nachgefragt…“ erklären Ihnen Experten, wo die Osteopathie eingesetzt wird und auch alles rund herum, wie bspw. zur Erstattung, zum ersten Besuch etc.
Schauen Sie doch mal auf den bekannten Plattformen (Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music etc.) vorbei: https://bit.ly/BVO-Podcast
Haben Sie Fragen?
• Wir informieren allgemein über die Osteopathie.


• Auf unserer Therapeutenliste sind qualifizierte Osteopathinnen und Osteopathen gelistet, z.B. auch mit Zusatzausbildung „Kinderosteopathie“.
• Themenwünsche für BVO-Blog und/oder BVO-Podcast? Senden Sie uns einfach Ihren Themenwunsch an info@bv-osteopathie.de.


Sie erreichen unsere Geschäftsstelle von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 16.00 Uhr             unter 09232 88 12 60, via E-Mail unter       info@bv-osteopathie.de                                   oder direkt in der    Markgrafenstr. 39 in 95680 Bad Alexandersbad.

Die mobile Kinder-Osteopathie bietet eine spezialisierte Behandlungen für Babys und Kinder     an, die zum Beispiel mit Geburtsproblemen wie einer asynchronen Schädelform zu kämpfen haben. Mit  meinem mobilen Service komme ich direkt zu Ihnen nach Hause, um eine stressfreie und komfortable Behandlung für Ihr Kind zu gewährleisten. 

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